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AGB –  Allgemeine Geschäftsbedingungen der

multi marking Oswald Heimhilcher GmbH+CoKG

FN 2952t Ewaldgasse 7, 1110 Wien

 

1 Geltung, Vertragsabschluss

Die Firma multi marking Oswald Heimhilcher GmbH+CoKG (im Folgenden „multi marking“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen multi marking und dem Kunden, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen oder sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch multi marking wirksam.

Der Kunde stimmt zu, dass im Fall der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von den AGB der multi marking auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.

Die Angebote der multi marking sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch multi marking als abgeschlossen.

2  Preise und Auftrag

Unsere Preisangebote basieren auf unseren jeweils in Kraft befindlichen Preislisten und, in allen Fällen, die eine gesonderte Berechnung notwendig machen, auf den geltenden Tagespreisen für Rohmaterial und Arbeitsaufwand.

Erteilte Aufträge können innerhalb von 14 Tagen von uns abgelehnt werden. Aufträge, die in ihrer Formulierung von unserem Preisangebot in irgendeinem Punkt abweichen bedürfen zur Begründung ihrer Rechtsverbindlichkeit unserer ausdrücklichen Annahme.

Einwendungen des Käufers wegen Abweichungen unserer Auftragsbestätigung vom Bestellbrief des Käufers müssen innerhalb von 2 Werktagen nach Einlagen unserer Auftragsbestätigung erhoben werden, widrigenfalls der Käufer den Inhalt unserer Auftragsbestätigung anerkannt hat.

Entwurfs- und Andruckkosten, sowie Probe-oder Erstmuster werden zusätzlich in Rechnung gestellt, sowie alle über den üblichen Rahmen hinausgehende Sonderwünsche wie zB spezielles Schneiden und Bündeln der Ware.

Nachträgliche Änderungswünsche des Käufers werden nach branchenüblicher Kalkulation gesondert verrechnet.

Die Vorlage eines Korrekturabzuges, Entwurfes, Andruckes ist bei der Bestellung ausdrücklich anzugeben und von uns zu bestätigen.

3  Zahlungsbedingungen

Rechnungen der multi marking sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht mit dem Kunden besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden. Die Zahlung ist als rechtzeitig erfolgt anzusehen, wenn der Betrag am Fälligkeitstag eingelangt bzw. unserem Konto gutgeschrieben wurde.

Sofern die Leistung in Teilen erbracht wird, ist multi marking ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen.

Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt,  Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz zu verrechnen. Weiters ist der Käufer verpflichtet für den Fall des Zahlungsverzuges sämtliche Kosten für die gerichtliche und außergerichtliche Betreibung zu ersetzen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren und nicht unverhältnismäßig sind.

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen im Eigentum von multi marking.

Alle Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfall wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.

Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensangelegenheiten des Auftraggebers bekannt oder ist er ach unserer Einschätzung in Zahlungsschwierigkeiten, so steht uns das Recht zu, sofortige Zahlung sämtlicher noch offener Forderungen zu verlangen, auch wenn diese noch nicht fällig sind. Außerdem haben wir das Recht, die Weiterarbeiten an laufenden Aufträgen von anteiligen Zahlungen abhängig zu machen.

4  Erfüllungsort

für die Lieferung und Zahlung ist unsere Geschäftsniederlassung.

5  Lieferungen

Die Lieferung erfolgt ab Lieferbetrieb auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers falls dies nicht anders ausdrücklich vereinbart wurde.

Mehr- oder Minderlieferungen sind uns bis zu 10% der Bestellmenge gestattet und werden anteilig zum vereinbarten Rechnungspreis verrechnet.

Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Kunde jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.

6  Verpackung

Im Preis ist nur eine einfache Transport Verpackung der Erzeugnisse enthalten. Wird vom Kunden eine besondere Verpackung oder Bündelung gewünscht, so wird diese zu Selbstkosten gesondert verrechnet.

7  Gewährleistung

Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.

Die Ware ist nach Erhalt der Lieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich spätestens aber innerhalb von  7 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer bekanntzugeben.

Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleitsungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

Die Mängel eines Teiles unserer Lieferung können nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen.

8  Regressanspruch gem. §933b ABGB

Der Regressanspruch gem. §933b ABGB ist ausgeschlossen.

9  Schadenersatz und Produkthaftung

Abgesehen von Personenschäden haften wir nur bei Vorliegen grober Fahrlässigkeit.

Ein Schadenersatz ist mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.

Für die unsachgemäße Verwendung unserer Produkte wird keine Haftung übernommen.

Falls es die Eigenart einer von uns gelieferten Ware mit sich bringt, dass durch deren

Verarbeitung ein unbefriedigendes Ergebnis oder gar eine Beschädigung von anderen Objekten ausgelöst werden könnte, wird ausbedungen, dass der Käufer sowohl eine entsprechende Probeverarbeitung vornimmt, wie auch bei der Verarbeitung selbst mit aller notwendigen Vorsicht vorgeht, um einen durch verborgene Mängel der Ware ausgelösten Schaden zu vermeiden.

Für Schäden, die aus der Weiterverarbeitung unserer Ware entstehen, wird jede Haftung ausgeschlossen.

10  Eigentumsrecht

Die von uns hergestellten Lithographien, Zeichnungen, Diapositive und Druckplatten sowie andere für den Produktprozess notwendigen Behelfe bleiben unser unveräußerliches Eigentum, auch wenn der Auftraggeber für diese Arbeit Wertersatz geleistet hat. Dies gilt auch für die Arbeitsbehelfe, die in unserem Auftrag von einem anderen Unternehmen hergestellt wurden.

11  Reproduktionsrecht

Für die Reproduktionsberechtigung haftet der Besteller.

12  Aufrechnung

Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

13  Formvorschriften

Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden etc. bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform. Mündliche Abreden, soweit sie nicht schriftlich bestätigt werden, gelten als nicht erfolgt.

14  Gerichtsstand

Zur Entscheidung von aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig.

 

Stand März 2021